Sie solle sich schämen als Familientherapeutin einen Mann zu haben, der sich Kindern im String zeige. Die Praxis könne ja nicht laufen, denn sie habe noch keine Leute gesehen. Abschliessend hält die Ehefrau fest, der Name des Beschuldigten sei dabei noch 5 Mal als Quelle ihrer Verleumdungen genannt worden. Entgegen der Ausführungen in der Replik geht aus dieser Anzeige hervor, dass der Beschuldigte konkret und mehrfach als Urheber (auch) der inkriminierten Äusserung bezeichnet wird. Dieser Schluss beruht nicht auf einer einseitigen Interpretation zu Gunsten des Beschuldigten.