1. Am 28. Juni 2016 erstattete B.________ Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Verleumdung, eventuell übler Nachrede, stellte Strafantrag und konstituierte sich im Straf- und Zivilpunkt als Privatkläger. Am 24. August 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht an die Hand Dagegen erhob B.______