4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 500.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Gesuchsteller - der Gesuchsgegnerin Bern, 20. September 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: