2 Staatsanwalt erwähne nicht, dass er mit Eingabe vom 5. Juli 2016 seine Anzeige gegenüber Dr. med. C.________ erweitert habe. Der Staatsanwalt vernachlässige, dass er – der Beschwerdeführer – zwei unterschiedliche Gesuche um Verschiebung der Verhandlung eingereicht habe. Der Beschuldigte habe das erste Gesuch mangels hinreichender Dokumentation über den Gesundheitszustand abgewiesen. Der Beschuldigte hätte für die Beurteilung der Prozessfähigkeit jedoch den Beisitzenden Dr. med. C.________ konsultieren können.