Die im Bericht enthaltenen Daten seien anschliessend an F.________ und an die Krankenversicherer verschickt worden. Der Beschuldigte habe damit ein medizinisches Geheimnis sowie persönliche Daten ohne Einwilligung und Entbindung verbreitet. Er habe gewusst, dass diese Informationen von der Gegenpartei verwendet werden könnten und daher in Schädigungsabsicht gehandelt. In der Beschwerde rügt der Beschwerdeführer vorneweg eine unvollständige und unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Er bringt zusammengefasst vor, der