9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die für das Beschwerdeverfahren zu entrichtende Entschädigung für den Beschuldigten wird bestimmt auf CHF 500.00 (inkl. Auslagen und MWST).