Ausserdem sei aus physikalisch-technischer Sicht angemerkt, dass Fahrzeuge im Vorwärtsgang generell vorwärts/seitwärts losfahren, da ausschliesslich die vorderen Räder eingelenkt werden können. Gefährdete Fussgänger in diesem Anfahrbereich hätte der Beschuldigte rasch gesehen. Problematisch und unfallkausal war hier, dass der Beschwerdeführer mit höchstwahrscheinlich mehr als blosser Schrittgeschwindigkeit von hinten mit dem Motorrad herangefahren kam.