Allerdings ergibt sich in Anbetracht des technisch begrenzten Radeinschlagwinkels des Fahrzeugs des Beschuldigten, dass dieser in der Rotphase – unabhängig davon, ob er der Vorderste war – vor dem Fussgängerstreifen angehalten hatte (siehe Fotodokumentation UTD Nr. 3 und 4, Bodenspuren «e»). Daraus folgt, dass es südlich des Fussgängerstreifens realistisch betrachtet Platz für ein bis zwei Fahrzeuge hat, bevor die vorherige Sicherheitslinie beginnt (siehe auch die Orthophoto in der Dokumentation UTD).