Der Alkoholisierungsgrad – welcher sich erst ab einer hier nicht erreichten Höhe auf die Schuldfähigkeit auswirkt – ist für die Frage der Kausalität irrelevant. 5.9 In der Replik führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen Folgendes aus: Eine Ausmessung der Distanzen würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zeigen, dass alle vier Fahrzeuge innerhalb des Bereichs der Leitlinie gestanden seien, sodass ein Überholen ohne Überfahren der Sicherheitslinie möglich gewesen sei. Dem kann nicht gefolgt werden.