Zum einen gab er an, dass er bei der Baustelle «extrem langsam» angefahren sei, weil sein Wagen über viel Leistung verfüge. Zum anderen führte er aus, dass er beim Losfahren mit dem linken Fuss bremse (Automatikgetriebe), diese Gewohnheit rühre vom Motorsport her. Die Kollision war faktisch nicht vermeidbar, weil der Beschuldigte den Beschwerdeführer – wie dieser selber einräumt – erst bemerkte, als Letzterer sich bereits zwischen B- und C-Säule befand. 5.6 Der Beschwerdeführer macht geltend, er habe mehrere Fahrzeuge ohne Kollision überholt, was belege, dass er vorschriftsgemäss gefahren sei.