Abgesehen davon, dass er selber angab, keinen Blick in den Aussenspiegel respektive zurück getätigt zu haben, bedeutet der Umstand, dass im Polizeirapport keine Kollisionsspuren am linken Seitenspiegel vermerkt sind, nicht zwingend, dass die geschilderte Kollision nicht passiert ist. Möglicherweise hat eine Kollision mit dem Körper des Beschwerdeführers stattgefunden, ohne dass sie zu Spuren am linken Seitenspiegel geführt hat.