Nicht ersichtlich ist im Übrigen, wo sich «vor der Ampel eine Leitlinie von ca. 25 m Länge» befinden soll. Inklusive circa drei Meter breitem Fussgängerstreifen ist diese (mit google maps gemessen) rund 16 Meter lang. 5.5 Auch aus der Rüge, dass der Beschuldigte sowohl einen Blick in den linken Seitenspiegel als auch einen solchen nach links hinten unterlassen habe, kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die Staatsanwaltschaft hat schlüssig dargelegt, dass der Beschuldigte, welcher dem einzig möglichen Verlauf der Fahrbahn folgte, nicht mit einem von hinten kommenden Motorrad rechnen musste.