Abgesehen davon, dass die Strecke mit einer längeren Sicherheitslinie versehen und die Linksdrehung der Kurve langgezogen und eher geringfügig ist, befindet sich unmittelbar vor der Baustelle ein Fussgängerstreifen. Vor einem Fussgängerstreifen muss in aller Regel stark abgebremst werden, wenn sich Personen oder Fahrzeuge in dessen Nähe aufhalten oder damit gerechnet werden muss, dass Fussgänger auftauchen, der Fussgängerstreifen und dessen Umgebung nicht gut überblickbar sind, grundsätzlich vor Schulen, Spitälern usw. sowie allgemein bei unklaren Situationen (vgl. Urteil des Obergerichts SK 14 279 vom 24.06.2015 E. III/3).