5. 5.1 Der Beschwerdeführer lässt in seiner umfangreichen Beschwerdeschrift zunächst rügen, es sei erst zur Kollision zwischen ihm und dem Beschuldigten gekommen, nachdem dieser bereits auf die Mitte der linken Fahrspur gewechselt habe. Entsprechend habe sich die Fahrzeugkolonne bereits in Bewegung befunden. Das Überholen einer Kolonne sei nur verboten, wenn es sich um eine stehende handle.