_ sein Ausschwenken zum Umfahren der Baustelle mit dem Blinker angezeigt hat und langsam ausgeschwenkt ist. Mit dem langsamen Wechsel auf die andere Fahrbahn folgte er der temporären Verkehrsregelung während der Dauer der Baustelle. Hinzu kommt, dass wie ausgeführt, gemäss Art. 10 Abs. 2, 2. Satz VRV, C.________ vor dem Rotlicht vor der Baustelle nicht hätte überholen dürfen. Er hätte sich stattdessen – wie die anderen Fahrzeuge – in die auf das Grünlicht wartende Kolonne einreihen müssen. Die Fahrzeuge, welche korrekt vor dem Rotlicht angehalten sind, haben nicht „die linke Fahrspur frei-