auf dem Unfallaufnahmeprotokoll ausführte, fuhr er los, als die Ampel auf Orange schaltete. Er betätigte den linken Richtungsanzeiger und schwenkte „ganz langsam" auf die andere Strassenseite aus. Diese Aussagen bestätigte und präzisierte er in seiner Einvernahme vom 15.01.2016. Der Zeuge F.________ konnte keine Angaben machen, ob A.________ den Blinker gesetzt hat oder nicht, ebenso wenig C.________, welcher sich nicht an den Unfall zu erinnern vermag. Beweismässig ist damit davon auszugehen, dass A.________ sein Ausschwenken zum Umfahren der Baustelle mit dem Blinker angezeigt hat und langsam ausgeschwenkt ist.