_ ist vor einer Baustelle, welche die eine Fahrspur versperrte, beim umschaltender Ampel, entsprechend der temporären Verkehrsregelung auf die andere Fahrbahn ausgeschwenkt, um die Baustelle zu passieren. Er hat somit keine andere Richtung als die anderen Verkehrsteilnehmer genommen, sondern ist in der Kolonne einzig der einspurigen Fahrlinie gefolgt, welche alle Verkehrsteilnehmer aufgrund der Baustelle und der temporären Verkehrsführung in diesem Bereich haben folgen müssen (vgl. zum Ganzen BSK-SVG, Art. 34 N. 38 und 41). Gemäss Ansicht der Unterzeichneten hat er damit keine Änderung der Fahrtrichtung gemacht, wie dies in Art. 34 Abs. 3 SVG definiert wird. Er hat somit Art.