2 links vorgenommen. Beim Wechsel auf die andere Strassenseite habe er plötzlich ein Motorrad bemerkt, welches ihn überholen wollte. Fast zeitgleich habe er eine Kollision verspürt. Das Motorrad touchierte das Fahrzeug des Beschuldigten an der vorderen linken Seite zirka in der Mitte der anderen Fahrspur (vgl. zum Ganzen die Dokumentation Kapo Bern, Unfalltechnischer Dienst vom 11.09.2015), stürzte und kollidierte schlussendlich mit der Bauabschrankung. Der Motorradlenker C.________ zog sich durch den Sturz schwerere Verletzungen zu. Gemäss Art.