A.________ stand als Lenker eines Personenwagens am 22.08.2015 vor der Ampel vor der Baustelle in E.________. Gemäss eigenen Angaben befand er sich an dritter Stelle vor der Ampel (EV vom 15.01.2016, S. 2), gemäss Angaben des Zeugen F.________ an erster Stelle (EV F.________ vom 07.04.2016 S. 3 Z. 62). Die Baustelle versperrte den Fahrstreifen Richtung G.________, weshalb der Verkehr mittels Ampeln abwechslungsweise über den anderen Fahrstreifen geführt wurde. Als der Beschuldigte an die Baustelle heranfuhr, war die Ampel in seiner Fahrrichtung auf Rot geschaltet, weshalb er sein Fahrzeug bis zum Stillstand abbremste.