1. 1.1 Mit Datum vom 24. August 2016 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau – soweit interessierend – die Einstellung des Verfahrens gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen fahrlässiger einfacher evtl. schwerer Körperverletzung sowie einfacher Verkehrsregelverletzung. 1.2 Mit Eingabe vom 6. September 2016 liess C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) durch seine Rechtsanwältin beantragen, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Untersuchung gegen den Beschuldigten sei weiterzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.