Dem zwischenzeitlich bei den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern eingeholten Bericht vom 30. September 2016 lässt sich entnehmen, dass die Fortführung der stationären Begutachtung nicht mehr zwingend sei und nicht mehr im Vordergrund stehe. Gleichzeitig wurde aber zu bedenken gegeben, dass legalprognostisch das Aufgleisen eines stabilen Wohn- und Beschäftigungssettings wie auch die Regelung der finanziellen Angelegenheiten protektive Faktoren seien, um weitere Drohungen zu vermeiden. Die Begutachtung könne auch ambulant durchgeführt werden.