Eine Einvernahme war nicht möglich. Beim Versuch, die Fingerabdrücke des Beschwerdeführers zu scannen, hat dieser herumgeschrien. Es waren mehrere Polizisten erforderlich, um die erkennungsdienstliche Erfassung durchzuführen. Aus dem Berichtsrapport vom 6. September 2016 geht zudem hervor, dass er versucht hat, die Zelle auf der Polizeiwache zu fluten. Ferner schlug er mit Händen und Füssen gegen die Zellentüre. Abklärungen bei der Kantonspolizei Glarus ergaben, dass der Beschwerdeführer dort bestens bekannt ist. Er ist u. a. wegen Tätlichkeiten und Drohung vorbestraft.