Dies nachdem er durch das zuständige Amt für Ergänzungsleistungen ohne positiven Entscheid nach Hause geschickt worden sei. Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, Drohungen ausgesprochen zu haben. Es kann auf die Berichtsrapporte der Polizei vom 5. August und 6. September 2016 sowie die polizeiliche Einvernahme