zu Art. 186 StPO). 3.2 Gegen den Beschwerdeführer wurde am 5. August 2016 ein Verfahren wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Drohung (evtl. Versuchs dazu) eröffnet. Es wird ihm vorgeworfen, sich am 5. August 2016 auf einen Polizeiposten begeben und Morddrohungen gegen die Mitarbeiter verschiedener Behörden ausgesprochen zu haben («[…] ich habe die Schnauze voll, wenn ich den Posten wieder verlassen muss, werde ich mit einem Messer Leute der zuständigen Ämter abstechen»). Dies nachdem er durch das zuständige Amt für Ergänzungsleistungen ohne positiven Entscheid nach Hause geschickt worden sei.