3 genkonsum schliessen lassen, wirkte die Beschwerdeführerin bei der Kontrolle nervös und angetrieben. Es ist zwar nicht auszuschliessen, dass die Nervosität der Beschwerdeführerin auch von der Verkehrskontrolle nahe bei ihrem Wohnort herrührte. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Polizei bei ihr Anzeichen feststellte, die gemäss Weisung des ASTRA die Durchführung eines Drogenschnelltests erlaubten. Der durchgeführte Drogenschnelltest fiel positiv aus, weshalb auch die daraufhin angeordnete Blut- und Urinanalyse angezeigt war.