Damit habe die Beschwerdeführerin die Durchführung der Blutuntersuchung rechtswidrig und schuldhaft verursacht, sie habe daher die Kosten der Blut- und Urinanalyse in der Höhe von CHF 818.40 zu tragen. 3.3 Die Beschwerdeführerin wendet dagegen ein, die Polizei habe ihr gegenüber angegeben, der Drogentest sei eine reine Routinekontrolle. Das gleiche habe die Polizei ihrem Mann gesagt. Sie habe der Polizei gesagt, dass sie unter ADHS leide und Ritalin nehme. Sie habe bei der Kontrolle keine geröteten Augen gehabt. Sie habe sich in einer Stresssituation befunden und daher allenfalls nervös und angetrieben reagiert.