Dort habe sie mehrmals in Coffeeshops Marihuana konsumiert. Das letzte Mal habe sie am 4. Juni 2016 vier bis fünf Joints geraucht. Die von der Polizei angeordnete Urin- und Blutanalyse fiel positiv auf THC aus. Der vom Bundesamt für Strassen (nachfolgend: ASTRA) festgelegte Grenzwert für den Nachweis der Fahrunfähigkeit wurde indessen nicht erreicht, weshalb das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin nicht an die Hand genommen wurde.