3. 3.1 Aktenkundig wurde die Beschwerdeführerin am 7. Juni 2016 anlässlich einer Verkehrskontrolle von der Polizei kontrolliert. Die Polizei weist in ihrem Rapport vom 11. Juni 2016 darauf hin, dass sie bei der Beschwerdeführerin gerötete Augen sowie einen nervösen und angetriebenen Eindruck festgestellt habe. Dies habe sie veranlasst, einen Drogenschnelltest durchzuführen, welcher wiederum auf die Substanz THC positiv reagierte. Die Beschwerdeführerin habe nach erfolgter Rechtsbelehrung angegeben, vom 1. bis zum 4. Juni 2016 Urlaub in Amsterdam (NL) gemacht zu haben. Dort habe sie mehrmals in Coffeeshops Marihuana konsumiert.