1. Das Verfahren gegen A.________ wegen Fahrens eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss wurde von der Staatsanwaltschaft am 23. August 2016 nicht an die Hand genommen. Die Kosten der Blut- und Urinanalyse im Betrag von CHF 818.40 betreffend das Fahren unter Drogeneinfluss wurden A.________ auferlegt. Die Kosten der Blut- und Urinanalyse im Betrag von CHF 330.00 betreffend das Fahren unter Medikamenteneinfluss wurden vom Kanton Bern getragen. Gegen diese Kostenverlegung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 23. August 2016 Beschwerde. Sinngemäss beantragte sie, die gesamten Kosten seien vom Kanton Bern zu tragen.