11 er mit Gästen zum wiederholten Mal eine Party in seinem Zimmer veranstaltete und einen sich wegen der Lärmstörung beschwerenden Zimmernachbar gegen die Wand drückte. Von da an schlief er entweder in einer Notschlafstelle oder bei «Kollegen». Vom 14. Juli 2016 bis zu seiner Verhaftung am 18. Juli 2016 hielt er sich im Passantenheim in N.________ auf (vgl. Bericht Zentrum P.________ vom 26. Juli 2016, S. 1).