_ vom 26. Juli 2016 zeigt auf, dass sich die bisherige Wohnsituation des Beschwerdeführers in der Schweiz schwierig gestaltete, dies insbesondere aufgrund zahlreicher verhaltensbedingter Ausschlüsse: So wurde er am 23. Dezember 2015 aus dem Wohnheim der Zentrum P.________ GmbH wegen eines Gewaltvorfalls zwischen ihm und einem anderen Jugendlichen ausgeschlossen; am 31. Januar 2016 musste er wegen «Regelbrüchen» aus der Q.________ (Unterkunft) ausziehen und am 1. März 2016 musste er das Studentenwohnheim in S.________ per sofort verlassen, nachdem