_ hätten dazu schon mehrfach ausgesagt. Es seien ausserdem gemäss Vorhalten der einvernehmenden Polizisten Videoaufzeichnungen sichergestellt worden, welche die Vorfälle im Zug von Burgdorf nach Bern und das Ereignis auf dem Bahnsteig im Bahnhof Bern zeigen würden. Die notwendigen Beweise seien damit erhoben, der Sachverhalt liege aufgrund der Videoaufzeichnungen gesichert vor und Kollusionshandlungen seien nicht mehr möglich. Es komme hinzu, dass K.________ in Untersuchungshaft sei und er sich mit diesem ohnehin nicht absprechen könne.