___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 5. September 2016, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde mit dem Antrag, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Die Leitende Jugendanwältin betraute am 7. September 2016 Jugendanwältin C.________ mit der Wahrung der jugendanwaltschaftlichen Aufgaben im Verfahren vor der Beschwerdekammer in Strafsachen. Diese nahm am 12. September 2016 zur Beschwerde Stellung und beantragte deren kostenfällige Abweisung.