Die Staatsanwaltschaft habe diese ernst genommen und die Konsequenzen aufgezeigt. Was daran falsch sei, werde weder ersichtlich noch aufgezeigt. Solle die ausgebliebene Reaktion des vegetativen Nervensystems als schlüssige Begründung für den «Erfolg» der Sanitätspolizei herangezogen werden können, sei nicht einzusehen, weshalb nicht auch für den «Nichterfolg» des Pflegepersonals. Ausserdem werde das Fazit im IRM-Gutachten ausgeblendet, wonach sich aus rechtsmedizinischer Sicht keine Hinweise auf ein Fehlverhalten von Seiten des Pflegepersonals ergeben hätten.