Gemäss Dr. G.________ würden sich zahlreiche unbeantwortete Fragen stellen, um beurteilen zu können, ob seitens des Pflegepersonals richtig abgesaugt beziehungsweise versucht worden sei, abzusaugen. Es sei fraglich, ob dem «State-of- the-art» entsprechend abgesaugt worden sei, um eine Hypoxie (Sauerstoffmangel) zu vermeiden. Bei diesen Fragestellungen handle es sich um Sachverhaltsfragen, die ungeklärt geblieben seien. Es sei zu untersuchen, was das Pflegepersonal unternommen habe, nachdem es bereits am Tag vor dem Tod von Frau E.________ zähen Schleim festgestellt habe, der sich nur schwer habe absaugen lassen; es stelle sich die Frage nach einer pflichtwidrigen Unterlassung.