Mit Beschwerde vom 2. September 2016 liessen B.________ und D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) beantragen, dass die Einstellungsverfügung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen sei, das Verfahren fortzusetzen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 1.3 In ihrer Stellungnahme vom 16. September 2016 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 4. November 2016 hielten die Beschwerdeführer an ihren Rechtsbegehren fest.