1. 1.1 Am 17. August 2016 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) bezüglich des aussergewöhnlichen Todesfalls von Frau E.________ die Einstellung des Verfahrens gegen unbekannte Täterschaft. Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zugrunde: Am 21. September 2015 um 04:51 Uhr meldete die Einsatzzentrale der Sanitätspolizei Bern an die Kantonspolizei, dass (die schwerst pflegebedürftig gewesene) E.________ im Pflegeheim A.__