1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. August 2016 wird aufgehoben. 2. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, das Verfahren im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, trägt der Kanton Bern. 4. Für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von CHF 2‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST) entrichtet.