6 E.________ erwecke den Eindruck, dass diese das Beibringen beziehungsweise Kopieren und Einfügen von Unterschriften als gängige Verhaltensweise «gewerbsmässig» betreibe. Diese Ansicht überzeuge nicht. Abgesehen davon, dass sich die E.________ AG auf erste Anfrage hin kooperativ gezeigt habe, könne das Manipulieren von Unterschriften nicht in ihrem Interesse liegen. Das Abhandenkommen von Sendungen werde kaum je unbemerkt bleiben. Mit jedem Fall drohe die Reputation Schaden zu nehmen.