Ansonsten würden sie nichts machen, weil das Gerät alles automatisch vornehme. Daraus könne geschlossen werden, dass einzig Hand-Scanner-Daten sowie die Handlisten im System abgelegt würden, nicht aber – wie vom Beschwerdeführer vermutet – andere Formulare. Zudem habe F.________, HSQ Supervisor der E.________ AG, in seiner E-Mail vom 7. Januar 2016 ausgeführt, dass die Zustellbelege für zehn Jahre in der Zentrale in J.________ (D) archiviert würden. Die Belege seien im TIF- Format und könnten nicht manipuliert werden. Aus der Schweiz habe kein Mitarbeiter die Möglichkeit, Belege zu bearbeiten.