Welche Zugriffsrechte für Tatvariante 3 erforderlich seien (und bestünden), bedürfe gegebenenfalls näherer Abklärungen. Eine Überprüfung erfordere besonders die Aussage von F.________, wonach es sich bei den Zustellbelegen um nicht manipulierbare TIF-Dateien handle. Abgesehen davon, dass jedes Dateiformat «manipulierbar» sei, erscheine die Aussage per se fragwürdig. TIF sei ein grafisches Format. Es sei davon auszugehen, dass sich TIF als grafisches Format lediglich auf das Unterschriftenfenster beziehe.