Die Übermittlung an das Home-System erfolge erst nach der Leistung der Unterschrift am Scanner-Gerät. Dabei werde kein weiterer Zustellungszeitpunkt generiert, weder bei der Leistung der Unterschrift noch bei der anschliessenden Übermittlung. Folglich handle es sich beim Eintrag im Zustellbeleg unter der Rubrik «Datum» um denjenigen Zeitpunkt, als das Paket offenbar vor Ort für die (vorgetäuschte) Zustellung gescannt worden sei. Rückschlüsse auf den