- Option 1: Einer der beiden Beschuldigten habe die Unterschrift direkt auf dem Scanner-Gerät gefälscht. - Option 2: Der Zustellbeleg sei bei der örtlichen E.________-Stelle bearbeitet worden, indem eine frühere Unterschrift des Beschwerdeführers aus dem System (manuell oder digital) in den Zustellbeleg eingefügt worden sei, nachdem er sich nach dem Verbleib des Pakets erkundigt habe. - Option 3. Der gefälschte Zustellbeleg sei durch eine zugriffsberechtigte Person in die Archivierung eingefügt worden, wobei der Originalzustellbeleg in der Archivierung durch eine Fälschung ersetzt worden sei.