Mit Datum vom 17. August 2016 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Einstellung des Verfahrens gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen Urkundenfälschung, unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Staat, ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung. Die Zivilklage wurde auf den Zivilweg verwiesen.