(nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch B.________, am 2. September 2016 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde ein. Darin beantragte er die Aufhebung des angefochtenen Entscheids, die unverzügliche Haftentlassung, die Vergütung der Anwaltskosten für das erstund zweitinstanzliche Verfahren und die Auferlegung der Verfahrenskosten beider Instanzen an den Kanton. Eventualiter sei das Honorar der amtlichen Verteidigung für beide Verfahren gerichtlich festzulegen.