lichen Entscheids, wobei «gewährleistet sein sollte, dass der Verurteilte bis zum endgültigen Entscheid über den weiteren Verlauf der Massnahme in der momentanen Institution im aktuellen Setting verbleiben könne». Diesen Antrag hiess das Zwangsmassnahmengericht am 23. August 2016 gut und ordnete die Sicherheitshaft für eine Dauer von sechs Monaten an. Dabei wurde empfohlen, die Sicherheitshaft im Rahmen des aktuellen Settings (nach den Vorgaben des Massnahmenzentrums D.________) zu vollziehen. Gegen die Anordnung der Sicherheitshaft reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch B.