Am 9. August 2016 hiess das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) den Antrag der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (ASMV) gut und verlängerte die stationäre therapeutische Massnahme um drei Jahre bis zum 9. August 2019. Gleichentags beantragte es beim Zwangsmassnahmengericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Sicherheitshaft für die Zeit zwischen dem Ablauf der stationären therapeutischen Massnahme und dem Eintritt der Rechtskraft des Verlängerungsentscheids bzw. bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen richter-