Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten des Massnahmenvollzugs aufgeschoben. Am 9. August 2016 hiess das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) den Antrag der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (ASMV) gut und verlängerte die stationäre therapeutische Massnahme um drei Jahre bis zum 9. August 2019.