1. Am 10. August 2011 verurteilte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Aussenstelle Langnau i.E., A.________ wegen diverser Straftaten – unter anderem wegen missbräuchlicher Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage, bandenund gewerbsmässigen Diebstahls – zu 20 Monaten Freiheitsstrafe und ordnete gleichzeitig eine stationäre Massnahme gemäss Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) an. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten des Massnahmenvollzugs aufgeschoben.