5 Was sodann die Anmerkung betrifft, dass noch keine wirklichen Therapieerfolge hätten erzielt werden können, ist dies eine persönliche Einschätzung und damit ein Werturteil einer weder psychologisch noch psychiatrisch geschulten Person, welchem insgesamt kein Geheimnischarakter gemäss Art. 320 StGB zukommt.